Förderbar sind Projekte mit einem
Projektvolumen von 50.000 bis 100.000 Euro. Mindestens 3 Kleinstunternehmern
müssen dabei kooperieren. Förderungsansuchen können bis 31. August 2018 beim BMDW direkt eingebracht werden.
Das
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) sieht auch
im Jahr 2018 die Möglichkeit vor, Projekte zur Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen
im ländlichen Raum im Rahmen des "Österreichischen Programms für ländliche
Entwicklung 2014-20" durch Gewährung von Förderungszuschüssen aus
nationalen Mitteln und Mitteln der EU (Europäischer Landwirtschaftsfonds für
die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) zu fördern.
Förderbar
sind Projekte, die zur Entwicklung und Stärkung der Zusammenarbeit zwischen
Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie deren Vernetzung mit
anderen Sektoren, insbesondere der Landwirtschaft, beitragen. Um eine Förderung
ansuchen können Kooperationen von zumindest drei Kleinstunternehmen in Form von
juristischen Personen (insbesondere Vereine, GesmbH etc.),
Personengesellschaften und -vereinigungen. Förderbar sind Projekte mit einem
Projektvolumen von mindestens 50.000 Euro bis maximal 100.000 Euro. Die
Förderung erfolgt durch einen Zu-schuss von 70 Prozent zu den anrechenbaren
Projektkosten.
Das
BMDW ersucht, in Frage kommende Projektträger in Ihrem Wirkungsbereich über die
Förderungsmöglichkeit zu informieren. Förderungsansuchen können bis längstens
31. August 2018 beim BMDW direkt eingebracht werden. Die für die Einreichung
von Projekten relevanten Informationen und Formulare sind auf der Homepage des
BMDW verfügbar.
https://www.bmdw.gv.at/Unternehmen/UnternehmensUndKMU-Politik/Seiten/Aufruf-zur-Einreichung-von-Projektanträgen-im-Rahmen-von-LE-14-20.aspx
Die bis zu dem
oben angeführten Termin eingelangten vollständigen Projektansuchen werden im
Zuge eines Auswahlverfahrens qualitativ und quantitativ beurteilt. Auf Grund
der zur Verfügung stehenden Förderungsmittel von etwa € 200.000 (nationale und
EU-Mittel) werden voraussichtlich die drei bis vier bestbewerteten Projekte
eine Förderungszusage erhalten. Die Förderungsentscheidung wird voraussichtlich
im Laufe des Monats September 2018 getroffen werden. Die Antragsteller werden
über das Ergebnis des Auswahlverfahrens (Zu- oder Absage) schriftlich
informiert werden.
Programm für die
Entwicklung des ländlichen Raumes 2014-2020