Das Förderungsprogramm LEADER

Aktuelle Calls

LEADER-Regionen 2. Projektaufruf

4. Projektaufruf gestartet

15.03.2024

Ein offener Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie Mostviertel-Mitte läuft von 15. März 2024 bis 16. Mai 2024

Voraussetzungen
für die Förderung

Ort des Projekts

Das Vorhaben findet im LEADER-Gebiet statt oder kommt dem Leader-Gebiet zu Gute.

Positiver Beitrag

Das Projekt leistet einen positiven Beitrag zur Umsetzung unserer regionalen Entwicklungsstrategie.

FörderCheck

Es gibt keine oder unzureichende alternative Fördermöglichkeiten.

Vorfinanzierung

Der Förderungswerber kann die notwendigen Eigenmittel sowie die Vorfinanzierungskosten bereitstellen.

Wer kann Förderwerber sein?

Welche Projektideen können gefördert werden?

Wie kann ich eine Förderung beantragen? 

Von der Idee zum LEADER-Projekt

Zunächst klären Sie für sich folgende Fragen:

Erstgespräch - Projektskizze

Gerne können Sie in einem Erstgespräch mit dem LEADER Management Ihrer Projektidee nochmals auf den Zahn fühlen und auch eine informelle Erstabklärung mit der LEADER-verantwortlichen Landesförderstelle durchführen. Als Grundlage dafür dient uns die ausgefüllte Projektskizze.

Check Förderstelle  - Ausarbeitung Förderantrag

Gibt es grünes Licht für das Projekt, ist es an der Zeit eine detaillierte Projektbeschreibung zu erstellen. Dazu gehören die Zeitplanung, ein Finanzplan, der Nachweis der fachlichen Qualität, Überlegungen zur Weiterführung nach Projektabschluss und gegebenenfalls auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung (Kosten-Nutzen-Relation).

Auswahl durch das Projektauswahlgremium (PAG)

Für die Beschlussfassung im Projektauswahlgremium ist das detaillierte Projektportfolio auszufüllen und das Projekt persönlich in einer Gremiumssitzung vorzustellen. Das Projektauswahlgremium beurteilt die Projekte nach vordefinierten Auswahlkriterien. Wird das Projekt von mindestens 50% der anwesenden Stimmberechtigten positiv beurteilt (18 oder mehr Punkte) wird das Projekt als förderwürdig im Sinne der Lokalen Entwicklungsstrategie anerkannt.

Übermittlung des Antrages an die Landesstelle (LVL)

Wird das Projekt vom PAG zur Förderung freigegeben, kann der Förderantrag vom LEADER-Büro an die zuständige Landesförderstelle weitergeleitet werden. Diese prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und kann gegebenenfalls weiterer Dokumente nachfordern. 

Projektumsetzung 

WAS IST LEADER?

Eine europäische Initiative mit großer Wirkung. LEADER stellt einen bedeutenden Bestandteil der EU-Politik zur Förderung und Entwicklung ländlicher Räume dar, in dessen Rahmen innovative Projekte zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Regionen umgesetzt werden können.

Fördermittel für LEADER Projekte kommen aus dem Topf des Österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung und werden von der EU, dem Bund und den Ländern cofinanziert. Voraussetzung für den Erhalt von LEADER-Fördermitteln ist die Erstellung einer Regionalen Entwicklungsstrategie (LES), die Einsetzung eines Regionalen Steuerungsgremiums (Lokale Aktionsgruppe) und einer Umsetzungsstruktur vor Ort, dem LEADER Management. Die Mitgliedsgemeinden einer LEADER-Region leisten Beiträge und ermöglichen der Bevölkerung somit Fördermittel aus dem LEADER Topf für Ihre Projekte zu beanspruchen.

LEADER ist die Abkürzung von: „Liason entre actions de developpement de l’economie rurale”, was auf Deutsch bedeutet: Verbindungen zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.


Was ist LEADER?

Erfahre mehr in einem Video zur LEADER-Arbeit und entdecke unsere lokale Entwicklungsstrategie.