Das Förderungsprogramm LEADER

Aktuelle Calls

LEADER-Regionen 2. Projektaufruf

6. Projektaufruf gestartet

10.12.2024

Ein offener Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie Mostviertel-Mitte läuft von 10. Dezember 2024 bis 13. Februar 2025

Voraussetzungen
für die Förderung

Ort des Projekts

Das Vorhaben findet im LEADER-Gebiet statt oder kommt dem Leader-Gebiet zu Gute.

Positiver Beitrag

Das Projekt leistet einen positiven Beitrag zur Umsetzung unserer regionalen Entwicklungsstrategie.

FörderCheck

Es gibt keine oder unzureichende alternative Fördermöglichkeiten.

Vorfinanzierung

Der Förderungswerber kann die notwendigen Eigenmittel sowie die Vorfinanzierungskosten bereitstellen.


Wer kann Förderwerber sein?

Welche Projektideen können gefördert werden?

Wie kann ich eine Förderung beantragen? 

Von der Idee zum LEADER-Projekt

Erstgespräch - Projektskizze

Gerne können Sie in einem Erstgespräch mit dem LEADER Management Ihrer Projektidee nochmals auf den Zahn fühlen und auch eine informelle Erstabklärung mit der LEADER-verantwortlichen Landesförderstelle durchführen. Als Grundlage dafür dient die ausgefüllte Projektskizze.

Registrierung in der Förderdatenbank der AMA

Um einen Förderantrag stellen zu können, brauchen Sie eine ID Austria (Basisfunktion ausreichend). Nur so erhalten Sie Zugang zur Digitalen Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria (AMA). Außerdem muss die förderwerbende Person (=Projektträgerorganisation) bei der AMA mit einer (land- und forstwirtschaftlicher) Betriebsnummer oder Klientennummer registriert sein.

Ausarbeitung Förderantrag

Der Antrag auf Förderung muss während eines offenen Projektaufrufs in der Digitalen Förderplattform (DFP) der AMA gestellt werden unter www.ama.at/dfp. Geplant sind in unserer Region drei Projektaufrufe pro Kalenderjahr.

Der Förderantrag umfasst eine detaillierte Projektbeschreibung (Projektportfolio). Dazu gehören je nach Projektart die Zeitplanung, ein Finanzplan, der Nachweis der fachlichen Qualität, Beschreibung der geplanten Projektwirkung und gegebenenfalls auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung (Kosten-Nutzen-Relation). Die erwarteten Kosten sind mit Angeboten oder Referenzwerten zu plausibilisieren.

Auswahl durch das Projektauswahlgremium (PAG)

Nach Ablauf eines Projektaufrufs werden die eingereichten Förderanträge in einer Sitzung des regionalen Projektauswahlgremiums behandelt. Für die Beschlussfassung im Projektauswahlgremium ist das Projekt persönlich in einer Gremiumssitzung vorzustellen. Das Projektauswahlgremium beurteilt die Projekte nach vordefinierten Auswahlkriterien. 

Übermittlung des Antrages an die Landesstelle (LVL)

Im Falle einer positiven Beurteilung durch das PAG wird das Projekt an die LEADER-verantwortliche Landesstelle zur Genehmigung weitergegeben. Diese prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Sie kann gegebenenfalls weitere Dokumente nachfordern und entscheidet nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel über die Förderung. Die Genehmigung erfolgt in Form einer schriftlichen Fördervereinbarung.

Projektumsetzung 

Im Zuge der Projektumsetzung müssen alle Informations- und Kommunikationsaktivitäten einen gut sichtbaren Hinweis auf die Beteiligung der Europäischen Union sowie aller weiteren, an der Förderung beteiligten Stellen auf Bundes- und/oder Landesebene enthalten („Förderhinweis“). Für die praktische Umsetzung stellt das LEADER-Büro Vorlagen zur Verfügung.

Weiters ist auf eine gute Dokumentation der Projektumsetzung zu achten. Rechnungen für Projektkosten sollten einen Hinweis auf das Förderprojekt enthalten und müssen auf den Namen des Projektträgers ausgestellt sein.

Zahlungsantrag

Nach Umsetzung der Projektaktivitäten kann ein Zahlungsantrag gestellt werden. Bei mehrjährigen Projekten sind Teilabrechnungen möglich.

WAS IST LEADER?

Eine europäische Initiative mit großer Wirkung. LEADER stellt einen bedeutenden Bestandteil der EU-Politik zur Förderung und Entwicklung ländlicher Räume dar, in dessen Rahmen innovative Projekte zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Regionen umgesetzt werden können.

Fördermittel für LEADER Projekte kommen aus dem Topf des Österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung und werden von der EU, dem Bund und den Ländern cofinanziert. Voraussetzung für den Erhalt von LEADER-Fördermitteln ist die Erstellung einer Regionalen Entwicklungsstrategie (LES), die Einsetzung eines Regionalen Steuerungsgremiums (Lokale Aktionsgruppe) und einer Umsetzungsstruktur vor Ort, dem LEADER Management. Die Mitgliedsgemeinden einer LEADER-Region leisten Beiträge und ermöglichen der Bevölkerung somit Fördermittel aus dem LEADER Topf für Ihre Projekte zu beanspruchen.

LEADER ist die Abkürzung von: „Liason entre actions de developpement de l’economie rurale”, was auf Deutsch bedeutet: Verbindungen zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.


Was ist LEADER?

Erfahre mehr in einem Video zur LEADER-Arbeit und entdecke unsere lokale Entwicklungsstrategie.